Widerstand gegen den Nationalsozialismus 1

Widerstand gegen den Nationalsozialismus


Der „Widerstand“ gegen das NS-Regime war breit gefächert. Er reichte von passiver Resistenz und non-konformem Verhalten bis zu Emigration und dem „generalstabsmäßig“ geplanten Attentats- und Umsturzversuch vom 20. Juli 1944. Getragen wurde der Widerstand von Männern und Frauen aus allen sozialen Schichten und politischen Lagern. Oppositionskreise in der Wehrmacht zählten ebenso dazu wie die Mitglieder der „Weißen Rose“, des „Kreisauer Kreises“ oder der „Roten Kapelle“. Daneben gab es die vielen „unbesungenen Helden“, die Verfolgten Unterschlupf gewährten oder sie mit Lebensmitteln versorgten. Während Thomas Mann sich aus der Emigration über den Londoner Rundfunk an die deutsche Bevölkerung wandte, schlossen sich andere Emigranten wie der deutsche Kommunist und Jude Harald Hauser der französischen Résistance an, um mit der Waffe gegen das „Dritte Reich“ zu kämpfen. Andere wie Johann Georg Elser versuchten, Adolf Hitler direkt zu töten.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 bildeten sich bald vielerorts Widerstandsgruppen. Aktiven Widerstand leisteten in den Anfangsjahren des NS-Regimes vor allem Kommunisten, die nach dem 30. Januar 1933 besonders unter Verfolgung und Terror zu leiden hatten. Im Sommer 1933 saßen rund 15.000 kommunistische Funktionäre und Aktivisten in „Schutzhaft“. Im Untergrund erschien von 1933 bis 1935 das Zentralorgan der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), „Die Rote Fahne“. Kommunistische aber auch sozialdemokratisch orientierte Widerstandsgruppen verbreiteten Flugschriften und Klebezettel gegen den Nationalsozialismus und unterstützten rassisch und politisch Verfolgte. Einige dieser Gruppen in Berlin, die rund 50 Frauen und über 100 Männer umfassten, wurden von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) mit dem Sammelbegriff „Rote Kapelle“ belegt. Durch ihren Funkkontakt zur Sowjetunion wurde eine Gruppe um Arvid Harnack und Harro Schulze-Boysen im August 1942 enttarnt. Von den 130 festgenommenen Mitgliedern der „Roten Kapelle“ wurden 49 umgebracht. Zu ihnen zählte auch das Ehepaar Hans Coppi und Hilde Coppi : Hans Coppi wurde am 22. Dezember 1942 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt und am selben Tag in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Nur wenige Wochen zuvor hatte seine Frau Hilde im Frauengefängnis Barnimstraße einen Sohn geboren. Auch sie wurde zum Tode verurteilt und - nachdem Adolf Hitler ein Gnadengesuch abgelehnt hatte - am 5. August 1943 in Plötzensee hingerichtet.
Widerstand gab es auch in den Kirchen. So verurteilte der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, in mehreren Predigten die nationalsozialistische Terrorherrschaft und geißelte die als „Euthanasie“ bekannt gewordenen Massentötungen als vorsätzlichen Mord. Mindestens 70.000 „unheilbar Kranke“ wurden im Zuge des „Euthanasie-Programms“ ermordet. Als diese Mordaktion Heil- und Pflegeanstalten in Westfalen erreichte, wandte Galen sich in einer stark beachteten Predigt am 3. August 1941 gegen die als „Gewährung des Gnadentods“ verbrämte Massentötung und erstattete Anzeige nach Paragraph 211 des Strafgesetzbuches. Britische Flugzeuge warfen Flugblätter mit Auszügen der „Euthanasie-Predigt“ ab, und auch Mitschriften anderer Predigten Galens gingen von Hand zu Hand. Während die NS-Machthaber vor einer Festnahme des populären Bischofs zurückschreckten, wurde der Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg, der als einer von wenigen auch gegen die Deportation von Juden aufgetreten war, verhaftet. Er verstarb am 5. November 1943 auf dem Weg in das Konzentrationslager (KZ) Dachau.