Jazykoveda NJ 61

Textuelle Grundfunktionen:
1. Informationsfunktion (informative)
2. Appelfunktion B. Prädigt jd. soll etwas tun, Verträge, schriftliche Vereinbarungen.
3. Obligationsfunktion schriftliche Vertrag, Vereinbarung
4. Kontaktfunktion Höflichkeits-, Kondolenz - Briefe
5. Deklarationsfunktion (Testament, Bevollmächtigung)

1. IF
Der Expedient gibt dem Rezipienten zu verstehen, dass er ihm ein Wissen vermittelt und ihn über etw. informieren will.
Diese Funktion kann man mit folgenden Verben ausdrücken: informieren, melden, berichten, benachrichtigen, unterrichten, mitteilen, ausdrücken;
Die IF ist sowohl mit einer sachbetonten als auch mit einer meinungsbetonten sprachlichen Darstellung kompatibel.
Es handelt sich nicht um ein klares entweder oder, sondern um die Dominanz des einen oder anderen Prinzips. (indirekte Rede, Konjunktiv) und diese formalen Mittel signalisieren, dass der Expedient keine Gewähr für die Richtigkeit übernimmt, sondern die Verantwortung für das Gesagte dem Sprecher überlest.

z. B. Nachricht, kurzer Bericht, Reportage- IF,AF; Gebrauchsanweisung IF, OF;
Vortrag (wenn er geschrieben ist) IF; Wettervorhersage – IF, AF; Anzeige KF; Werbung im Fernseher AF, IF; Speisekarte, Kochrezept IF,

2. AF
Der Expedient gibt dem Rezipienten zu verstehen, dass er ihn dazu bewegen will, eine bestimmte Darstellung einer Sache gegenüber einzunehmen (z. B. Meinungs-, Verhaltens-Beeinflussung)
Diese AF kann durch folgende Paraphrase expliziert gemacht werden: „ich (also der Expedient) fordere dich (den Rezipienten) auf, die Einstellung oder die Meinung zu übernehmen, oder die Handlung zu vorziehen.
Zu der AF gehören folgende Textsorten:
Werbeanzeige, Propagandatext, Kommentar- in der Zeitung, Fernseher, Rundfunk; Gebrauchsanweisung, Rezept, Gesetzestext, Gesuch, Antrag, Bittschrift, Predigt, Werbung

Grammatische Indikatoren der AF
• Imperativ Satz
• Infinitiv Konstruktion
• Interrogativ Satz (Aufforderungssätze); Fragebogen, Zeitungsinterview, Lehrbuch;
• Satzmuster mit sollen oder müssen + Infinitiv; haben + zu + Infinitiv; sein + zu + Infinitiv; Gesetztexte „der Beamte hat sich dem zu widmen“.
z. B. Volvo!- ein Problem- Vorteil des Volvos

3. OF
Der Expedient gibt dem Rezipienten zu verstehen, dass er sich ihm gegenüber verpflichtet eine bestimmte Handlung zu vollziehen.
Diese OF kann durch folgende Paraphrase expliziert gemacht werden: „ich (der Expedient) verpflichte mich (den Rezipienten)gegenüber, die Handlung zu tun“
Typisch sind folgende Textsorten:
Vertrag, schriftliche Vereinbarung, Garantieschein, das Gelübde, Angebot, Vaterschaftsanerkenntnis ……..

Selbst verpflichtende Texte sind in der Regel stark institutionalisiert und sie sind deshalb meistens durch eine direkte Signalisierung der Textfunktion gekennzeichnet und zuordnet durch explizier-performative Formeln mit den Verben: versprechen, sich verpflichten, schwören, garantieren;

4. KF
Der Expedient gibt dem Rezipienten zu verstehen, dass es ihm um die persönliche Beziehung zum Rezipienten geht.
Diese Kontakttexte sind an feste gesellschaftliche Anlässe geknüpft, die den Ausdruck der psychischen Einstellung des Expedienten verlangen.
Entscheidend ist nicht die Gefühlsäußerung als solche, sondern die Erfüllung einer Sozialenerwartung durch den Expedienten.
Darauf beruht die Kontakt-spezifisch-Bedeutung solcher Einstellungsbekantungen.
Die KF ist besonders charakteristisch für sgn. Partizipationstexte, in denen der Expedient seine Anteilnahme zum Ausdruck bringt.

Textsorten:
Gratulationskarten, Annoncen, Kondolenzbriefe…….

5.DF
Der Expedient gibt dem Rezipienten zu verstehen, dass der Text eine neue Realitätschaft, dass die erfolgreiche Äußerung des Textes die Einführung eines bestimmten Faktums (Tatsache) bedeutet.
„Ich (der Expedient) bewirke hier mit, das X als Y gilt“
z. B. Testament, Ernennungsurkunde, Schuldspruch, Freispruch, Bevollmächtigung usw.