Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein Dokument, mit dem man die Pflicht hat, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Die Form de Vertrags kann mündlich sein. Die schriftliche Form ist verpflichtend nur bei Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst und bei Ausbildungsverhältnissen.

Immer ist es für den Arbeitsnehmer günstiger, wenn er einen schriftlichen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Hier sind ganz und genau seine Rechte gezählt und begrenzt. (z.B. die genaue Bezeichnung der Arbeit; die Bezahlung für die geleistete Arbeit; die Dauer des Urlaubs usw.)

Der Arbeitsvertrag kann nicht von dem Arbeitsnehmer innerhalb einer Wochenfrist widerrufen werden. In diesem Fall kann der Arbeitsgeber auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Die Arbeitsverträge können auf die befristete Zeit geschlossen werden. Es ist in den meisten Fällen Probearbeitsverträge. Die Dauer des Probearbeitsverhältnisses ist meistens durch Tarifverträge begrenzt.

Auf Wunsch des Arbeitsnehmers kann ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Der Arbeitsgeber sollte den Grund, warum der Arbeitsnehmer nur befristeten Arbeitsvertrag wollte, in den Vertrag aufnehmen. Änderte sich die Meinung vom Arbeitsnehmer, könnte also der Arbeitsgeber leicht beweisen, dass der Arbeitsnehmer sich dieses befristete Verhältnis wünschte.

Vor dem Jahre 1990 war es möglich, dass die Befristung des Arbeitsvertrages höchst 18 Monaten dauerte. Für die neu gegründeten Betrieben, die noch keine 6 Monate in Betrieb sind, dauert diese Befristung höchst 2 Jahre. Diese Befristung kann man nur im Fall anwenden, wenn der Arbeitsnehmer oder ein Auszubildender neu beschäftigt wird.

Die Weiterbeschäftigung muss vom Arbeitsgeber gut bedacht werden, weil es nicht möglich ist, mit dem Auszubildenden weiteren befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen zu werden.

Den Arbeitsvertrag kann man regelmäßig nur mit außerordentlicher Kündigung beenden.







Ausgearbeitet von : J a r o m í r T a u c h e n