Referát sa zaoberá rizikami a rizikovou politikou, ktorá zahŕňa opatrenia na ochranu pred rôznymi hrozbami, ako sú úrazy, choroby, požiare a krádeže. Diskutuje o rôznych prístupoch k riadeniu rizika, vrátane jeho vyhýbania, znižovania, zdieľania a prenášania, ako aj o úlohe poistenia v tomto procese.
- Riziká ohrozujú život a zdravie, ako aj majetok jednotlivcov a firiem.
- Riziková politika zahŕňa opatrenia na vyhýbanie sa riziku, jeho znižovanie, zdieľanie a prenášanie.
- Poistenie je kľúčovým nástrojom na riadenie rizika a vyžaduje splnenie určitých podmienok, ako je existencia rizikovej komunity.
- Rozlišujeme medzi individuálnym poistením a sociálnym poistením, pričom každé má svoje vlastné charakteristiky a pravidlá.
- Zmluva o poistení obsahuje práva a povinnosti poistníka a poisťovne.
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Risiko und Risikopolitik:
Jeder Mensch ist von Risiken bedroht. Die Gefahren richten sich nach: Leben und Gesundheit (Unfallgefahr, Krankheitsgefahr) Privat- und Betriebsvermögen (Feuergefahr, Einbruch – und Diebstahlgefahr)
Alle Maßnahmen die dazu dienen, sich gegen Gefahren zu schützen, werden als Risikopolitik bezeichnet.
Risikopolitische Maßnahmen:
Risikovermeidung und Risikoverminderung:
in gewissen Grenzen ist es möglich Gefahren auszuweichen bzw. die Gefahr zu vermindern.
Risiko teilen und Risiko ausgleichen:
Das Risiko kann in wirtschaftlichen Bereich auch geteilt bzw. verteilt werden.
Risikoabwälzung:
Es ist auch möglich, das Risiko den Vertragspartner abzuwälzen. Ob eine derartige Risikoabwälzung möglich ist, wird von der wirtschaftlichen Stärke der Partner und auch von den rechtlichen Vorschriften abhängig sein.
Finanzielle Vorsorge:
Für den Fall des Schadenseintrittes kann man vorsorgen.
Risikopolitik und Versicherung:
Um Gefahren versichern zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein:
Gefahrengemeinschaft Häufigkeit des Auftretens und Umfang des Risikos müssen schätzbar sein Die Versicherung kann die finanziellen Folgen leichter tragen, weil sie:
Risikoausgleich:
Im Rahmen der vielen gleichartigen Risiken gleicht sich für die Versicherung das Risiko aus, da jährlich nur sehr wenige betroffen werden.
Risikoteilung:
Große Risiken werden meist nicht von einer Versicherung, sondern von mehreren Versicherungen gemeinsam getragen à Rückversicherung.
Risikoverteilung:
Die Versicherungsgesellschaften betreiben ihre einkaufen-geschafte-dienstleistungen/" class="wiki-link" title="Viac o: geschäfte">Geschäfte meist in mehreren Sparten, sodass ein schlechter Schadensverlauf in einer Versicherungssparte durch einen besseren Verlauf in einer anderen Sparte ausgeglichen werden kann. gewerbsmäßig betreibt.
Individualversicherung und Sozialversicherung:
Die Erkenntnis, dass Versicherungen in größerem Ausmaß von den wirtschaftlich Stärkeren in Anspruch genommen wurden und dass die wirtschaftlich Schwachen meist ohne Versicherungsschutz bleiben, führte zur Einführung der Sozialversicherung.
Es ergeben sich folgende wichtige Unterschiede:
Individualversicherung:
Sozialversicherung:
Vertragsabschluss freiwillig (Ausnahme: z.B.: Kfz-Haftpflicht) Beitrag je nach Risikohöhe Leistungen individuell vereinbar Prämie des Versicherten soll alle Kosten decken im Privatrecht geregelt entsteht kraft Gesetzes (freiwillige Weiterversicherung möglich) Beitrag nach sozialen Grundsätzen Leistungen nicht individuell vereinbar Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge, Staat leistet Zuschüsse im öffentlichen Recht geregelt
Der Versicherungsvertrag:
Die Beteiligten:
Versicherer:
trägt das Risiko, erhält die Prämie, leistet im Versicherungsunfall.
Versicherungsnehmer:
schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer ab, schuldet die Prämie.
Versicherter:
hat die Versicherungsleistung zu bekommen. Dies muss nicht der Versicherungsnehmer selbst sein.
Begünstigter:
Bei der Lebensversicherung erhält der Begünstigte die Versicherungssumme beim Ableben des Versicherten. Der Versicherungsnehmer schließt die Versicherung ab und zahlt die Prämien.
Versicherungsvertreter:
kann bei der Vermittlung des Vertrags dazwischengeschaltet werden.
Rückversicherer:Versicherung kann einen Teil des Risikos an andere Versicherungen weitergeben.
Der Antrag (des Versicherungsnehmers):
Antrag à schriftliches Antragsformular enthält die Vertragsbedingungen und zusätzlich Fragen, die für die Berechnung der Prämie wichtig sind. Der Antragsteller ist eine bestimmte Zeit an diesen Antrag gebunden. Diese Frist ist je nach Versicherungssparte verschieden. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherer erklären, ob sie den Antrag annimmt oder nicht.
Die Annahme des Antrages (durch die Versicherung):
Die Annahme erfolgt in der Regel durch die Zusendung der Versicherungspolizze. Meist besteht die Möglichkeit, dem Antragsteller schon vor Aushändigung der Polizze eine vorläufige Deckungszusage zu erteilen. Grundsätzlich beginnt die Leistungspflicht des Versicherers erst mit der Zahlung der ersten Prämie.
Die Pflichten der Vertragspartner:
Der Versicherte hat folgende Pflichten:
Pflicht zur Prämienzahlung:
Die Prämien werden meist zu Beginn des Versicherungszeitraumes im Vorhinein eingehoben.
Anzeigepflicht:
Der Versicherte muss jede Änderung des Risikos bekannt geben und muss jeden Versicherungsfall sofort der Versicherung melden.
Auskunftspflicht:
Der Versicherte muss bei Eintritt eines Versicherungsfalles der Versicherung alle Auskünfte geben, die zur Feststellung der Schadenshöhe und zur Klärung der Anspruchsberechtigung erforderlich sind.
Mitteilungspflicht:
Der Versicherte ist verpflichtet, Mitteilung zu machen, wenn er das gleiche Risiko bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften mehrmals versichert hat.
Rettungspflicht:
Der Versicherte muss im Schadensfall dafür sorgen, dass der Schaden möglichst klein ist.
Die Versicherung ist verpflichtet, die Versicherungsleistung im vertraglichen Umfang zu erbringen.
Sie ist von der Leistung befreit wenn:
zum Zeitpunkt des Schadensfalles die Erstprämie noch nicht bezahlt wurde; der Schaden vom Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurde; der Versicherte den Eintritt eines Schadens durch seine Handlungsweise in Kauf genommen hat.
Die Versicherungsaufsicht:
Die Versicherungen unterliegen in republik-osterreich/" class="wiki-link" title="Viac o: österreich">Österreich einer staatlichen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde; geregelt und überwacht werden:
Zulassung neuer Versicherungsunternehmen Rechtsform (zugelassen sind nur: AG, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit)
Vermögenslage Einhaltung der Versicherungsbedingungen etc.
Versicherungszweige und Versicherungsarten:
Versicherungszweige und Versicherungsarten Vermögensversicherung Personenversicherung Sachgüter- versicherung
Die Transportversicherung:
Es gilt die „Universalität der Gefahrendeckung“ à es sind alle mit dem Transport verbundenen Gefahren gedeckt, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Die Versicherung von Rechten:
Kreditversicherung (Warenkredit im Inland, Exportkreditversicherung…)
Versicherung gegen drohende Aufwendungen:
Haftpflichtversicherung; versichert sind jene Schäden, für die der Versicherte aus gesetzlichen Gründen haftet.
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung:
deckt Schäden, die anderen durch das Kraftfahrzeug zugefügt werden, ist eine Pflichtversicherung, ein Kfz wird nur dann zum Verkehr zugelassen wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung: z.B. für Schäden die durch Kinder verursacht werden
🤔 Najčastejšie otázky k téme
Čo je riziková politika?
Riziková politika je súbor opatrení, ktoré slúžia na ochranu pred rôznymi hrozbami a rizikami, ako sú úrazy, choroby, požiare a krádeže.
Aké sú hlavné prístupy k riadeniu rizika?
Hlavné prístupy k riadeniu rizika zahŕňajú vyhýbanie sa riziku, znižovanie rizika, zdieľanie rizika a prenášanie rizika na iné subjekty, ako sú poisťovne.
Aký je rozdiel medzi individuálnym a sociálnym poistením?
Individuálne poistenie je dobrovoľné a prispôsobené potrebám poistníka, zatiaľ čo sociálne poistenie je povinné a založené na sociálnych zásadách, pričom príspevky platia zamestnávatelia, zamestnanci a štát.