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Die Welterbekonvention von 1972 wurde von der UNESCO ins Leben gerufen, um das natürliche und kulturelle Erbe der Menschheit zu schützen und in einer Liste zu erfassen. 148 Staaten sind der Konvention beigetreten, um gemeinsam den Schutz von 506 Kulturerbestätten und 107 Naturerbestätten zu gewährleisten.

  • Die Welterbekonvention wurde 1972 von der UNESCO beschlossen.
  • Ziel ist der Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes der Menschheit.
  • 148 Staaten sind der Konvention beigetreten.
  • Es gibt 506 Kulturerbestätten und 107 Naturerbestätten auf der Liste.
  • Österreich trat 1992 der Konvention bei.
  • Die Länder erhalten Unterstützung zum Schutz der Welterbestätten.
  • Die Aufnahme in die Liste erfolgt durch einen Antrag des Staates.
  • Ein Komitee aus 21 Experten entscheidet über die Aufnahme.

Die „Welterbekonvention“ wurde von der Geberalkonferenz der UNESCO 1972 beschlossen, um jenes „natürliche und kulturelle Erbe“ auszuwählen und in einer „Liste des Welterbes“ zu erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist. Die Liste liegt bei der UNESCO in Paris auf. Ziel der Konvention ist es, in Zusammenarbeit zwischen allen Völkern einen wirksamen Beitrag zum Schutz dieses „Welterbes“ zu leisten. Der Konvention sind bereites 148 Staaten beigetreten . Insgesamt 506 „Objekte“ des Kulturerbes, 107 des Naturerbes und 19, auf die beides zutrifft (Stand: Jänner 1997.) Osterreich ist dieser Konvention 1992 beigetreten; Bedenken wegen einzelner Bestimmungen auf dem Gebiet des Naturschutzes verhinderten einen früheren Beitritt. Mit der Unterstützung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu , die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen, in die Welterbeliste eingetragenen Denkmaler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu bewahren. Dabei erhalten die Länder nach Maßgabe der Möglichkeiten auch finanzielle, technische oder beratende Unterstützung. Zu diesem Zweck wurde auch ein „Fonds für das Welterbe“ geschaffen. Die Aufnahme in die Liste erfolgt nur über Antrag des betreffenden Staates Ein „Komitee für das Welterbe“ , bestehend aus Experten aus 21 Ländern, entscheidet endgültig über Aufnahme oder Ablehnung eines Antrages. Das Komitee tritt einmal jährlich zusammen.

🤔 Najčastejšie otázky k téme

Was ist das Ziel der Welterbekonvention?

Das Ziel der Welterbekonvention ist es, das natürliche und kulturelle Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren.

Wie viele Staaten sind der Welterbekonvention beigetreten?

148 Staaten sind der Welterbekonvention beigetreten.

Wie erfolgt die Aufnahme in die Welterbeliste?

Die Aufnahme in die Welterbeliste erfolgt durch einen Antrag des betreffenden Staates, der von einem Komitee aus Experten entschieden wird.