Unterzeichnende Organisationen der gemeinsamen Grundsätze des Fairen Handels Der Faire Handel strebt eine gerechtere Verteilung der Einnahmen aus den weltweiten Handelsbezie-hungen an. Indem ihren Produkten Marktzugang unter fairen Bedingungen verschafft wird, sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen von Produ-zent/ innen und Arbeiter/innen in wirtschaftlich be-nachteiligten Regionen insbesondere des Südens verbessert werden. Der Faire Handel fördert durch seine Tätigkeit eine nachhaltige Entwicklung, das heisst insbesondere, dass er eine soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, den Schutz der Umwelt und den Erhalt der kulturellen Vielfalt anstrebt und möglichst auch den Handel in und zwischen den Ländern des Südens stärkt. Die im Fairen Handel angestrebten Sozialstandards und Umweltnormen stehen in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und den Konventio-nen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)* und gehen, wo immer möglich, über deren Vorga-ben hinaus. Der Faire Handel lebt von der Mitwirkung und Mit-verantwortung aller Beteiligten in der Handels-kette. Um dieses Bewusstsein zu vertiefen, wird eine kontinuierliche Informationstätigkeit gepflegt. Auch die Sensibilisierung der Konsument/innen für die gerechtere Verteilung der Güter dieser Welt ist integraler Bestandteil des Fairen Handels. Die Glaubwürdigkeit des Fairen Handels wird durch unabhängige Kontrollen gewährleistet.

* ILO-Konventionen:

Forced Labour Convention ( Nr. 29) Freedom of association (87) Right to organize and collective bargaining (98) Equal remuneration Convention (100) Abolition of forced labour Convention (105) Discrimination Convention (111) Minimum age Convention (138) Occupational Savety and Health ( 155) Home work (177) Ziele des Fairen Handels Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/ Helvetas/Caritas, Arbeitskreis Tourismus und Entwicklung, Association romande des Magasins du Monde, Associazone Botthege del Mondo, Brot für alle, Caritas, claro AG, Fondation le Balafon, gebana AG, HEKS-EPER, Oikocredit deutsche Schweiz, TerrEspoir, Genève Tiers-Monde, Schweizer Arbeiterhilfswerk, STEP, Swissaid, WWF Panda SA Die Bezeichnung «Fairer Handel» ist weder geschützt noch gesetzlich geregelt. Im Laufe der letzten 25 Jahre haben verschiedene Organisationen bzw. Dachverbände auf nationaler und internationaler Ebene Kriterien ent-wickelt, die den Fairen Handel kennzeichnen. Das Schweizer Forum Fairer Handel (SFFH) hat diese ver-schiedenen Kriterien als Basis genommen, um die nach-folgenden gemeinsamen Grundsätze daraus abzuleiten. Sie sind im Sinne einer Bestandesaufnahme des Ist-Zustandes zu verstehen und mit den Fairtrade-Kriterien der EU zu vereinbaren. Diese gemeinsamen Grundsätze wurden an der Plenar-versammlung vom 19. Januar 2001 einstimmig verab-schiedet. Für die unterzeichnenden Organisationen sind sie der kleinste gemeinsame Nenner, nach dem sie Fairen Handel betreiben, aktiv fördern und/oder unter-stützen. Die gemeinsamen Grundsätze haben keine (ein-schränkende) Auswirkung auf die weitergehenden Kri-terien, die einige Organisationen zusätzlich anwenden. Da der Faire Handel nur eine Form des ethischen Wirt-schaftens ist und andere Initiativen ähnlicher Zielsetzung existieren, bedarf es einer Diskussion über Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Zusammengehen und Perspektiven. Die Debatte wurde im Plenum SFFH geführt. Diese Grundsätze sind nicht abschliessend formuliert, sondern entsprechen dem heutigen Stand. Im Sinne einer prozesshaften Entwicklung sollen diese Grundsätze laufend aktualisiert und den Veränderungen in der Praxis angepasst werden. Erläuterungen zu den Grundsätzen Schweizer Forum Fairer Handel c/o Brot für alle, Monbijoustrasse 29, CH-3001 Bern T 031 380 65 65 Fax 031 380 65 64 Grundsätze des Fairen Handels Schweizer Forum Fairer Handel SFFH Beteiligte des Fairen Handels Die im Fairen Handel beteiligten Partner/innen

sind:

Produzent/innen (Bäuerinnen/Bauern, Landarbei-ter/ innen, Handwerker/innen, Fabrikarbeiter/innen bzw. deren Zusammenschlüsse, Plantagenbesitzer und Exportorganisationen in wirtschaftlich benach-teiligten Regionen insbesondere des Südens, Er-bringer von Dienstleistungen) Importunternehmen und unterstützende Organisa-tionen (Einfuhr- und Vermarktungsunternehmen bzw. deren schweizerische und europaweiten Zu-sammenschlüsse, Labelorganisationen, NGO, die sich politisch für die Förderung des Fairen Handels einsetzen und teilweise auch selber eine Handels-tätigkeit pflegen) Detailhandel (auf Fairen Handel spezialisierte Verkaufsstellen, Grossverteiler, Biofachgeschäfte, Quartierläden usw.) Konsument/innen. Der Faire Handel ist nicht allein eine Frage des Preises; im Zentrum steht die Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation der Menschen in wirtschaftlich benach-teiligten Regionen insbesondere des Südens. Die Einhaltung der gesamten Fairhandels-Grundsätze ist Vor-aussetzung, dies zu erreichen. Je nach Branche wird der Faire Handel durch weitere Instrumente (Verhaltens-kodices, standardisierte Normen usw.) des ethischen Wirtschaftens ergänzt. Das Verhältnis des Fairen Handels zu diesen Instrumenten wird prozesshaft ausdifferenziert und konkretisiert. Atelier Müller Lütolf, Bern

Produkte Die Produkte des Fairen Handels sind möglichst sozial und umweltverträglich hergestellt. Die Qualität der Produkte entspricht den Bedürf-nissen der Märkte in den Abnehmerländern; die Ausrichtung auf diese Standards vermittelt den Produzent/innen das für ihre Entwicklung notwen-dige Markt- und Handelswissen. Bei den Landwirtschaftsprodukten werden solche aus biologischem Landbau bevorzugt, da der Bio-landbau der nachhaltigen Landwirtschaft am nächs-ten kommt. Gentechnisch veränderte Produkte werden nicht gehandelt. Angestrebt wird schrittweise die Umstellung auf ökologische Produktionsverfahren, Anbauweise, Produktions- und Ver-arbeitungsprozesse nach den Richtlinien anerkannter Zertifizierungs- und Umweltorganisationen. Arbeitsbedingungen Lohnabhängiger An Unternehmen mit Lohnabhängigen (Fabriken, Plantagen, verarbeitende Betriebe usw.) werden soziale und gesundheitliche Mindestanforderungen gestellt in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und ILO-Konventionen*: Organisations-freiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Lohn-gleichheit, Verbot der Zwangsarbeit und der miss-bräuchlichen Kinderarbeit. Die Unternehmen müssen den Lohnabhängigen existenzsichernde Löhne bezahlen; es dürfen keine überlangen Arbeitszeiten geleistet werden, und die Arbeitsplätze sollen angemessen und sicher einge-richtet sein (z.B. Schutzkleidung, Schutz vor ge-sundheitsschädigenden Einflüssen, Lichtverhält-nisse, Lüftung usw.). Damit soll ein Beitrag geleistet werden, auf betrieblicher Ebene die Diskriminierung aus rassischen, ethnischen, ge-schlechtlichen und religiösen Gründen zu vermeiden und die Stellung der Beschäftigten zu stärken; der Faire Handel kann so eine Vorbildfunktion haben. Kontrolle und Information Im Fairen Handel wird die Einhaltung der Krite-rien entlang der Handelskette regelmässig über-prüft. Dazu werden interne und/oder externe unabhängige Kontrollen durchgeführt, möglichst in Zusammenarbeit mit Vertreter/innen der Be-schäftigten, mit NGO und/oder Gewerkschaften. Im Fairen Handel wird eine offene Informations-politik gepflegt, die über Produzent/innen, Vor-lieferanten, Herkunft der Produkte, Produktion, Management, Finanzen und die Ergebnisse aus den Kontrollen gegenüber Produzent/innen und Konsument/innen Auskunft gibt. Kontinuierliche Informations- und Bildungsarbeit ist wichtiger Bestandteil zur Unterstützung des Fairen Handels und zur Vertiefung der Konsum-verantwortung. Die regelmässigen Kontrollen gewährleisten die Glaub-würdigkeit des Fairen Handels. Sie haben auch die Funktion eines Monitorings, das (vor allem auch klein-ste) Produzent/innen in ihren Bemühungen unterstützt, den Handelsanforderungen zu genügen, kompetenter und professioneller zu werden. Für Lohnabhängige haben die Kontrollen auch die Funktion, ihre Stellung als Arbeiter/innen zu verbessern. Grundsätze des Fairen Handels Preise Den Produzent/innen wird durch kostendeckende Preise eine wirtschaftliche Existenz gesichert. Der Entscheid über die Verwendung eines Mehrerlöses durch faire Preise, Prämien oder Auf-zahlungen ist Sache der Arbeiter/innen bzw. Produzent/innen. Auf Anfrage werden den Produzent/innen anteilige Vorfinanzierung der Produktion oder günstige Kredite gewährt. Die Preispolitik gegenüber Produzent/innen ist transparent. Die faire Preisgestaltung trägt dazu bei, dass die Produzent/ innen ihre Existenz sichern und ein Leben in Würde führen können. Dieses Papier wurde verabschiedet von der Plenarversammlung des Schweizer Forums Fairer Handel am 19. Januar 2001 Handelsbeziehungen Im Fairen Handel werden langfristige, stabile und partnerschaftliche Handelsbeziehungen zwischen Importeuren und Produzent/innen gepflegt. Die Importeure stehen im direkten Kontakt mit den Produzent/innen bzw. ihren Vereinigungen und beziehen die Produkte möglichst direkt bei ihnen bzw. ihren Exportorganisationen. Die Produktion für den Fairen Handel soll die Subsistenzproduktion (Selbstversorgung) nicht gefährden. Die langfristige, fair gestaltete Handelstätigkeit kann einen Beitrag zur eigenständigen Entwicklung der ein-heimischen Bevölkerung leisten.